Der Sicherheitsdienst - wichtiger Partner wenns drauf ankommt

Ein Sicherheitsdienst (auch Security) ist eine Dienstleistung, die im Auftrag bei Unternehmen und anderen Einrichtungen erfolgt. Zunehmend werden solche Aufgaben im Wege des Outsourcing an Fremdfirmen vergeben (Anmerkung "Jobs")

Rechtliche Grundlage für das Tätigwerden sind § 34 a der Gewerbeordnung und die Bewachungsverordnung. Mitarbeitern von privaten Sicherheitsdiensten stehen nur die jedermann zustehenden Rechte der Bürger (Jedermannsrecht § 127 Abs. 1 StPO – „Vorläufige Festnahme“) wie beispielsweise Notwehr und Nothilfe, Notstand sowie dem Hausrecht zu. Ausnahmen ergeben sich aus durch die Beleihung mit hoheitlichen Rechten, in Deutschland gilt das für die Bereiche Luftverkehr, Kernkraftwerke und Bundeswehr.

Die Regeln für den Sicherheitsdienst

In Deutschland besteht gemäß § 34a der Bewachungsverordnung die Pflicht, als Sicherheitsdienst erkennbar zu sein. Im Klartext lautet das, dass die Wachleute eine Dienstbekleidung (Uniform) tragen müssen. Wie diese ausssieht, ist jedem Unternehmen selbst überlassen. Sie darf jedoch keinesfalls behördlichen Uniformen ähneln. Dies gilt jedoch speziell nur für Tätigkeiten, bei denen ein Betreten von Hausrechtsbereichen aus dem öffentlichen Raum erfolgt (Revierstreifendienst, Alarmverfolgung). Dieses gilt auch für eine Detektei- sprich Detektiv, als auch im Personenschutz.

Durch die fortschreitende Änderung der deutschen Polizeiuniformen sehen diese vielen Dienstbekleidungen der privaten Wachdienste sehr ähnlich. Das Problem besteht aber darin, dass der Staat den Sicherheitsdiensten im Nachhinein die Verwendung ihrer vorhandenen Uniformen nicht untersagen kann.

Objekte, in denen Sicherheitsdienste tätig sein können: